Die Volkspartei | Kalte Progression Unternehmer
Bild - Mann mit Helm

Das letzte Drittel der Abschaffung der Kalten Progression bringt Entlastung für die arbeitenden Menschen in Österreich – zielgerichtet und nachhaltig. Diese Vorteile haben Unternehmerinnen und Unternehmer:

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze:
Die Kleinunternehmergrenze soll auf 55.000 Euro angehoben werden, um zusätzliche Erleichterung zu schaffen. Das soll in der Umsatz- und in der Einkommensteuer gelten.

Neuregelung des Sachbezugs für Dienstwohnungen:
Künftig soll die Steuer für Dienstwohnungen auch bis zu einer Größe von 35 m2 entfallen. Bei Gemeinschaftsräumen soll es eine Aliquotierung je Mitarbeiter pro Wohneinheit geben.

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