Die Abschaffung der Kalten Progression entlastet die arbeitenden Menschen in Österreich zielgerichtet und nachhaltig. Diese Vorteile haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Anpassung der ersten fünf Tarifstufen:
Die ersten fünf Tarifstufen wurden in einem Ausmaß von zwei Dritteln an die Inflationsrate angepasst.
Volle Anpassung der Absetzbeträge:
Die Absetzbeträge sowie die Rückerstattung und der Bonus bei der Sozialversicherung sollen zur Gänze an die Inflationsrate angepasst werden.
Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder:
Bei Dienstreisen im Inland soll der Betrag für das Tagesgeld auf 30 Euro und für das Nächtigungsgeld auf 17 Euro angehoben werden.
Anhebung des Kilometergeldes:
Das steuerfreie Kilometergeld für PKWs, Motorräder und Fahrräder soll einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer angehoben werden.
Kostenersatz für Bahndienstreisen:
Unter anderem sollen die geltenden Sätze für Beförderungszuschüsse mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei Dienstreisen angehoben werden: Für die ersten 50 Kilometer auf 50 Cent erhöht.
Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge:
Die Freigrenzen von sonstigen Bezügen wie dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld sollen automatisch an die Inflationsrate angepasst werden.
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